Bei neueren Fahrzeugen genügt oftmals die elektronische Überprüfung der Fahrzeug-Selbstüberwachung. Liegt hier ein Fehler vor, ist wiederum eine Endrohrmessung unumgänglich. Die StVZO schreibt die Messung des CO-Gehaltes bei Benzinfahrzeugen sowie den Trübungswert bei Dieselfahrzeugen vor.