Das Fahrzeug soll auch zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Um ein Fahrzeug, das den oben genannten Anforderungen entspricht, als Oldtimer zuzulassen, bedarf es eines „Gutachtens für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer“ nach § 23 StVZO. Die Prüfingenieure / Oldtimerexperten vom TÜV bieten diese Oldtimer-Gutachten zur Erlangung eines H-Kennzeichens seit März 2007 direkt den Liebhabern historischer Fahrzeuge an.
Die TÜV SÜD Auto Partner-Prüfingenieure sind berechtigt, Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen. Die Untersuchung im Namen und auf Rechnung der TÜV SÜD Auto Partner GmbH umfasst sowohl eine amtliche Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO als auch eine fundierte Begutachtung des mindestens 30 Jahre alten Fahrzeuges hinsichtlich des Pflege- und Erhaltungszustands sowie der Originalität folgender Hauptbaugruppen:
- Aufbau/Karosserie
- Rahmen/Fahrwerk
- Motor/Antrieb
- Bremsanlage
- Lenkung
- Räder/Reifen
- elektrische Anlage
- Fahrzeuginnenraum
Bei positiver Begutachtung erhält der Halter weitestgehend finanzielle Vorteile durch eine verminderte Kfz-Steuer für Oldtimer, die unabhängig von Hubraum und Schadstoffausstoß sind. Des Weiteren berechtigt es zur freien Einfahrt in etwaige Umweltzonen in Deutschland ohne weitere Auflagen.